Preisliste, Folgekosten
& Finanzierung

Preisliste, Folgekosten und Finanzierung für ästhetische Leistungen
in unserer Praxis in Bensheim

Wir verstehen, dass ästhetische Behandlungen teilweise mit hohen Kosten verbunden sind. Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur eine herausragende ästhetische und medizinische Versorgung zu bieten, sondern auch eine Finanzierungslösung zu finden, die Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget entspricht. Auf dieser Seite bieten wir Ihnen daher einen transparenten Überblick über die verfügbaren Finanzierungsmöglichkeiten

und möchten Ihnen dabei helfen, eine geeignete Lösung zu finden. Unsere Preisliste und Informationen zur Folgekostenversicherung sollen Ihnen dabei helfen, Ihre Entscheidung besser zu planen und Ihre finanzielle Situation im Blick zu behalten. Zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Preise und Preisliste im Bereich der ästhetischen Behandlungen und der Plastisch-Ästhetischen Chirurgie

Folgende Preise geben einen Überblick über die Kosten für die gängigsten Behandlungsformen in unserer Praxis. Individuelle Absprachen Sind möglich. Der individuelle Preis ist von Art und Umfang der Behandlung abhängig.

Plastisch-Ästhetische Chirurgie

Oberlidplastik / Oberlidstraffung beidseitig

  • ab € 2.000
  • zzgl. MwSt.
Infos zur Lidstraffung
Plastisch-Ästhetische Chirurgie

Unterlidplastik / Unterlidstraffung beidseitig

  • ab € 3.000
  • zzgl. MwSt.
Infos zur Lidstraffung
Plastisch-Ästhetische Chirurgie

Facelift bzw. Gesichtshautstraffung

  • ab € 8.000
  • zzgl. MwSt.
Infos zu Facelifts
Plastisch-Ästhetische Chirurgie

Augenbrauenlift

  • ab € 1.000
  • zzgl. MwSt.
Plastisch-Ästhetische Chirurgie

Stirnlift

  • ab € 2.000
  • zzgl. MwSt.
Plastisch-Ästhetische Chirurgie

Halslift

  • ab € 2.000
  • zzgl. MwSt.
Ästhetische Behandlung

Botox

  • ab € 350
  • -
  • inkl. Material (Azzalure)
  • zzgl. MwSt.
  • -
Infos zu Botox-Injektionen
Ästhetische Behandlung

Hyaluron (Filler)

  • ab € 500 pro Region
  • zum Volumenaufbau und Hautverjüngung
  • -
  • inkl. Material (Restylane)
  • zzgl. MwSt.
Infos zu Filler-Injektionen
Ästhetische Behandlung

Laserbehandlungen

  • ab € 150 pro Region
  • für einfache Hautverfärbungen/Altersflecken
  • zur Entfernung von Äderchen/ kleinen Venen
  • zur Entfernung von Besenreisern etc.
  • zzgl. MwSt.
Infos zur Laserbehandlung
Ästhetische Behandlung

Laserbehandlungen

  • ab € 500 pro Region
  • zur Behandlung von Augenlidern
  • und Fetteinlagerungen (Xanthelasmen)
  • zur Faltenreduktion & Hautverjüngung
  • zzgl. MwSt.
Infos zur Laserbehandlung
Ästhetische Behandlung

Eigenblut-Behandlung / PRP gegen Haarausfall

  • 3 Sitzungen
  • ab € 1.200
  • inkl. Material
  • zzgl. MwSt.
Infos zur PRP-Behandlung

Weitere Hinweise zu Kosten und zur Beratungsgebühr

Wirtschaftlichkeitsgebot

Nach § 12 SGB V (Wirtschaftlichkeitsgebot) müssen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen die nicht notwendig sind oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen. Im Bereich der ästhetischen Chirurgie gibt es eindeutige ästhetische Leistungen (z.B. Faltenbehandlung, Fettabsaugung).

Umsatzsteuer

Laut einer Verfügung der OFD Nürnberg und München besteht für ästhetisch-chirurgische Leistungen eine Umsatzsteuerpflicht seit dem 01.01.2003. In unserer Preisliste ist diese als Mehrwertsteuer aufgeführt.

Honorarvereinbarung

Vor der Behandlung erhalten Sie von uns einen detaillierten Kostenvoranschlag nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), damit sie wissen, was finanziell auf Sie zu kommt. Diese Vereinbarung wird individuell getroffen und richtet sich z.B. nach dem Schwierigkeitsgrad und der Dauer des Eingriffes. Auf Wunsch erhalten Sie am Ende der Behandlung eine Rechnung, die Sie z.B. für steuerliche Zwecke (medizinische Behandlungen sind als außergewöhnliche Belastungen bis zu einer bestimmten Grenze steuerlich absetzbar) verwenden können.

Beratungsgebühr für ästhetische Leistungen

Da es in ärztlichen Berufen grundsätzlich nicht gestattet ist, unentgeltliche Beratungen durchzuführen, ist das Beratungsgespräch nicht kostenlos. Allerdings verrechnen wir die Beratungsgebühr für plastisch-ästhetische Eingriffe mit dem OP-Honorar. Sollten Sie nach der Beratung keine Behandlung wünschen, erhalten Sie eine Privatrechnung über die Beratung und Untersuchung in Höhe von ca. 30 € bis 60 €, je nach Zeitaufwand. Privat Versicherte können diese Rechnung bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen.

Finanzierung

Einige Patienten ziehen es aus einer Vielzahl von Gründen vor, ihre außervertragliche medizinische und ästhetische Leistung zu finanzieren. Es besteht die Möglichkeit mit ihrer Hausbank zwecks einer Finanzierung zu sprechen. Eine andere Möglichkeit besteht darin sich an ein Darlehensinstitut, welches sich auf außervertragliche, medizinischen und ästhetische Leistungen (Schönheitsoperationen) spezialisiert hat zu wenden, wie zum Beispiel medipay oder medkred. Bitte prüfen Sie die Finanzierungsangebote im Hinblick auf Laufzeit, Ratenhöhe und Zinsen, damit Sie die für Sie passende Variante finden. Diese können nämlich je nach Anbieter stark variieren. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Kreditinstitute.

Folgekostenversicherung

Seit Inkrafttreten des Gesundheitsreformgesetzes von 2007 müssen Folgekosten, die nach einer nicht medizinisch-indizierten ästhetischen Operation aufgetreten sind, vom Versicherten selbst getragen werden. Dabei soll der Versicherte in angemessener Höhe an den Kosten beteiligt werden.

Eine Folgekostenversicherung soll den/die Patientin/en davor schützen das finanzielle Risiko nach einer Komplikation tragen zu müssen. Wir werden Sie im Rahmen des Beratungsgespräches auf die Möglichkeit einer Folgekostenversicherung abzuschließen hinweisen.

Auszug aus dem Gesetzes-Text:

Gesundheitsreformgesetz 2007 §52, Abs.2, SGB V

„Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten
in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern.“